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"Wann ein Zünfter oder ein anderer Ehren-Mann ein Hochzeith, schaenk oder Gross Gastmahl auf der Zunft haben will, so soll es beschehen mit Erlaubnus und Bewilligung eines Herrn Zunftmeister..." Heisst es im Pflichtenheft des Wirtes "Zur Saffran" aus dem Jahre 1562. Heute braucht es keiner zunftmeisterlichen Bewilligung mehr, wenn man sich in den prachtvollen Räumen dieses altehrwürdigen Gasthauses zu einem Mahle besonderer Art niederlassen will.
Die für diese Epoche typischen architektonischen Merkmale wie die Gliederung der Fassade mit Gesimsen und Säulen, aber auch die inneren Verzierungen und Verkleidungen der Räume blieben trotz mehrmaligen Renovationen und Umbauten erhalten.
Durch die letzte Erneuerung im Jahr 1995 konnte die ganze Infrastruktur im denkmalgeschützten Haus auf die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet und angepasst werden. Der Grosse Zunftsaal im ersten Obergeschoss, der Kleine Zunftsaal und der Weisse Rose Saal im zweiten Obergeschoss stehen nicht nur für das Zunftleben, sondern besonders auch für willkommene Gäste und ihre Anlässe zur Verfügung.
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